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für Bildungsurlaub Niedersachsen

Hinweis zum Niedersächsischen Bildungszeitgesetz

Das Niedersächsische Bildungszeitgesetz (NBildZG) ist das neue Landesgesetz, das die bisherigen Rechtsgrundlagen für den Bildungsurlaub in Niedersachsen ab dem 1. Januar 2027 ersetzt. Bis dahin gilt das Gesetz in der hier dargelegten Form.

Wir werden zeitnah weitere Informationen zur Verfügung stellen. Zurzeit verweisen wir gern auf die Infoseite des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur unter: www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur_erwachsenenbildung/erwachsenenbildung/bildungszeit/bildungszeit-253671.html

Für Arbeitnehmende

Antrag einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach Niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz

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Für Abgeordnete

Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach Niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz/Niedersächsischer Sonderurlaubsverordnung

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Für Veranstaltende

Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach Niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz/Niedersächsischer Sonderurlaubsverordnung

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